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Inhaltsverzeichnis Die nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt diese für den vorliegenden Kaufvertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf schriftlicher Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Kaufvertragsinhalt. Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Kaufvertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme einer Bestellung dem Käufer von uns schriftlich bestätigt wurde. Eine schriftliche Auftragsbestätigung kann durch unsere Rechnung ersetzt werden. Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und Zeitschriften (sowie Anzeigen) sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen der Modelle, Konstruktionen oder der Ausstattung bleiben uns vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Käufer unzumutbare Änderung erfährt. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten behindert (Streik, Aussperrung, Gewalt, Verkehrsstörungen) so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird uns die Vertragserfüllung aus Abs.3.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Bei Standard-/Individualsoftware ist die Herausgabe von Quellcodes ausgeschlossen, es sei denn es wurde eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen teilweise oder ganz zurückzubehalten, ohne dem Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Käufers kann die Lieferfrist angemessen verlängert werden. Die Kosten für Versand oder Lieferung, sowie einer eventuellen Transportversicherung gehen zu Lasten des Käufers. Die Versendung erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur, Frachtfahrer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung einer Sendung ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, damit der Anspruch gegen die Versicherung bzw. des Transportunternehmens geltend gemacht werden kann. Eine Rücknahme von uns ordnungsgemäß gelieferter Ware kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Die Rücksendung an uns hat in jedem Fall für uns frei und versichert zu erfolgen. Alle Preisangaben, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung sind freibleibend. Lieferungen erfolgen zu den Preisen, die im Zeitpunkt der Lieferung gelten. Dies gilt auch für Teillieferungen. Rechnungen sind sofort bei Erhalt der Ware ohne Abzug zahlbar, abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks jeweils von Fall zu Fall zu unterscheiden. Die Gutachritt erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Bei Überschreitung eines eingeräumten Zahlungszieles sind wir auch ohne Anmahnung des Betrages berechtigt, Zinsen vom fälligen Betrag in Höhe von 3.5% über LZB-Diskontsatz zu berechnen. Für den Fall, daß ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintraten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierüber Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig erteilen. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen. Zur Absicherung des Eigentumsvorbehalts wird Individualsoftware mit einer zeitlichen Limitierung ausgeliefert. Nach erfolgter vollständiger Zahlung wird unaufgefordert eine unlimitierte Version nachgeliefert. Bei Standardsoftware gelten die Lizensierungs-/Registrierungsverpflichtungen des Herstellers. Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der Paragraphen 947 u. 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschließlich Umsatzsteuer zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware weiter Verkaufspreis einschl. Umsatzsteuer incl. der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, daß die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware incl. Umsatzsteuer berechnet haben. Für den Fall, daß die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen wird, tritt der Käufer bereits hiermit auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises einschl. Umsatzsteuer. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, daß beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und uns zu übersenden, sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer uns ggf. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren. Bei Vorlegen der in Absatz 7.6 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden , die Ware auszusondern und an uns herauszugeben. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich zu überprüfen und Mängel oder Unvollständigkeiten innerhalb von 3 Tagen nach Eingang schriftlich anzuzeigen. Für OEM-Kunden und Wiederverkäufer gilt ein eingeschränktes Wandlungsrecht von 14 Tagen, beginnend ab Lieferdatum. Garantie und Wandlungrecht entfällt, wenn an der Ware Fremdeingriffe vorgenommen werden oder die Ware unsachgemäß behandelt oder betrieben bzw. gelagert wurde. Unsere erweiterten Gewährleistungen gelten ausschließlich bei ungeöffneten und versiegelten Geräten. Die Garantiepflicht erlischt für Geräte, deren Seriennummer entfernt oder unkenntlich gemacht wurde ebenso wie für Verschleißteile und Mängel, die nach den technischen Gegebenheiten unvermeidlich sind. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Teile oder Waren abzuhelfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir in Bezug auf die Vorschriften zur Funkentstörung gemäß der entsprechenden CE-Richtlinien keine Gewährleistung übernehmen, wenn in die Basis-Systeme zusätzliche Einbauten oder Änderungen vorgenommen werden, sei es durch Sie oder aber auch durch uns, wenn Sie uns mit dem Einbau beauftragen. Der Käufer ist damit einverstanden, daß seine, uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Grund - nicht zur Anwendung kommen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. |
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